Menschen, die massiv soziale Grenzen überschreiten, werden aus unserer Gesellschaft ausgeschlossen. Doch was passiert mit Menschen, die gar nicht schuldfähig sind? Diese finden sich in der Forensik wieder. Schützen wir uns vor einem “Feind” oder erschaffen wir ihn vielleicht auch selbst?
Verbrecher:innen, Psychopath:innen, Bestien – das sind nur einige Namen, mit denen Personen, die Gewalt- und Straftaten verübt haben, von anderen betitelt werden. Einseitige Medienberichte über Tötung, sexuelle Gewalt und Drogenhandel bestätigen unser Bild. Der Charakter der Täter:innen sei bösartig, manipulativ und rücksichtslos. Wir fühlen uns unsicher und bedroht, haben das Bedürfnis uns zu schützen. Unsere Reaktion darauf ist eindeutig: Wer gefährlich ist, gehört weggesperrt. Unsere gesellschaftliche Sicherheit ist das höchste Gebot.
Verbotskultur in Deutschland
Kaum ein anderes Land ist so bekannt für seine Ordnung und Regelhaftigkeit wie das, in dem wir leben. Die Sinnhaftigkeit hinter so manch einer Regelung bleibt dabei fraglich. In Deutschland flitzen wir mit 220 Sachen über Autobahnen, weil’s uns Spaß macht und doch beklagen wir uns im (wortwörtlichen Sinne) nächsten Zug über Sitznachbarn, die ihre Musik zu laut abspielen. Warum? Weil wir uns in unserer persönlichen Komfortzone belästigt fühlen. Wir führen Streit über einen Gartenzaun, der zwei Zentimeter zu weit das Grundstück überragt und erstatten Anzeige, wenn Gartenlaub im Straßenlaub-Container entsorgt wird. Versehentliches Anfahren von Hunden gilt als Sachbeschädigung, Rasenmähen an Sonntagen wird mit hohen Geldsätzen bestraft – mal abgesehen von der sozialen Ächtung, der wir fortan in der Nachbarschaft ins Auge sehen dürfen.
Gegen Substanzmissbrauch, Körperverletzung oder sexuelle Übergriffe, erscheinen die genannten Punkte wie Lappalien. Es handelt sich um Vergehen mit oft anderen Hintergründen, Motiven und Bewältigungsstrukturen, die auf vielen Ebenen nicht zu vergleichen sind. Um Vergehen mit tiefergehenden Folgen für alle Beteiligten. Trotzdem reagieren wir auf diese oft gleich. Mit Geldbußen, Anfeindung und Ausgrenzung.
„Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß“
Für das gesellschaftliche Wohlbefinden wird gesorgt. Und „Gesellschaft“ bedeutet die „gemeine“ Mehrheit in der wir leben. Wer nicht mehr dazu gehört, sind jene, die gegen unsere Regeln verstoßen haben – Kriminelle. Diese werden für ihre Taten von der Gesellschaft „abgetrennt“. Was auf der anderen Seite der Trennlinie passiert, interessiert uns nicht. Sofern niemand entweicht, die Presse reißerisch darüber berichtet und unsere persönliche Sicherheit erneut bedroht erscheint.
Wir machen abends die Augen zu und hoffen, dass eine Mauer oder ein Sicherheitszaun zwischen uns „diese Leute“ schon zur Vernunft bringen wird, sie zu gesellschaftstauglichen Bürger:innen verändert. Aber was macht diese Mauer zwischen uns tatsächlich mit der:m Einzelnen? Siegen wir damit über einen „Feind“ oder erschaffen wir ihn uns damit vielleicht erst selbst?
Aktion – Reaktion
Das deutsche Strafrecht orientiert sich am Schuldprinzip. Geltend gemacht durch die Rechtssätze „keine Strafe ohne Schuld“ und „Strafe nur nach dem Maß der Schuld“. Wir haben eine Vorstellung von Gefängnissen. Vom „Knast“, der Justizvollzugsanstalt (JVA). Dort „sitzen“ Menschen, die mutwillig und im vermeintlichen Bewusstsein ihrer Schuldfähigkeit willentlich kriminelle Handlungen begangen haben. Für diese werden sie dort bestraft. Je nach Ausmaß der Straftat, unterscheiden sich die Konsequenzen vor allem in ihrer zeitlichen Intensität.
Dennoch beruhen alle auf einem identischen Ausgangspunkt: Einem Freiheits- und somit Teilhabeentzug als Ausgleich für die jeweilige Delinquenz. Unter anderem eine einfache Kosten-Nutzen-Abwägung. Die Konsequenz, also die Strafe, soll den Reiz der kriminellen Handlung überwiegen. Dies solle, so ein Kerngedanke, potenzielle Täter:innen von (weiteren) „Regelverstößen“ abschrecken. Das scheint jedoch nicht immer zu funktionieren.
Opfer, Täter oder beides?
Im Maßregelvollzug (MRV) (auch Forensik genannt) werden Menschen untergebracht, die aufgrund einer psychischen Erkrankung (§ 63 StGB) oder im Zusammenhang mit einer vordergründigen Suchterkrankung (§ 64 StGB) als vermindert schuldfähig bis schuldunfähig angesehen werden. Gelegentlich kommt es zu einstweiligen Unterbringungen nach § 126a StPO, wenn kriminelle Handlungen infolge genannter Erkrankungen zu vermuten sind.
Buchempfehlung:
Andrea Trost und Stefan Rogge: Umgang mit Menschen im Maßregelvollzug. Psychiatrie Verlag 2016, 160 Seiten, 18 Euro. (Eine Buchbesprechung)
Friedrich Schmidt-Quernheim, Thomas Hax-Schoppenhorst (Hg.): Praxisbuch Forensische Psychiatrie – Behandlung und ambulante Nachsorge im Maßregelvollzug. 3. vollständig überarbeitete und erweiterte Auflage, Hogrefe 2018, 800 Seiten, 59,95 Euro. (Eine Buchbesprechung)
Betroffene werden für ihre, teils erheblichen Straftaten nicht in Gefängnissen untergebracht, sondern als Patient:innen in einem geschlossenen Krankenhaus therapiert – in der forensischen Psychiatrie. Mehr als 10.000 Patient:innen sitzen bundesweit im Maßregelvollzug – in Baden-Württemberg ist nach Angaben des Sozialministeriums die Zahl von 2000 bis 2018 um 58 Prozent gestiegen.[1] Der weibliche Anteil im Maßregelvollzug ist mit knapp 7% sehr gering.
Psychoanalytisch betrachtet, werden Handlungen und Delinquenzen nicht als „bösartige Verhaltensweisen“ verstanden, sondern als (destruktive) Überlebensstrategien und Bewältigungs- bzw. Abwehrmechanismen infolge von z.B. traumatischen Erlebnissen, hirnorganischen Veränderungen oder unkontrolliertem Substanzmissbrauch. Ursache und Auslöser können hierbei schnell verschwimmen. Die Entstehung der Problematiken erfolgt i.d.R. auf Basis multifaktorieller Gegebenheiten, die retrospektiv oftmals schwer nachzuvollziehen sind.
Die Mehrheit der Patient:innen hat in ihrem Leben selbst massive Grenzüberschreitungen erlebt. Viele waren in ihrer Vergangenheit extremem emotionalen, körperlichen oder sexuellen Missbrauch ausgesetzt, worunter es ihnen nicht möglich war, ein stabiles und damit gesellschaftlich angepasstes Selbst zu entwickeln. Nach psychotraumatologischen Ansätzen entstehen Straftaten u. a. infolge eines Mangels an konstruktiver Auseinandersetzung mit sich und der Umwelt; als Reaktion auf z. B. selbst empfundene Vernachlässigung oder Gewalt. Andere Verhaltensweisen haben Patient:innen mitunter aus ihrem Umfeld „kopiert“ (Lernen am Modell). Gesellschaftliche und sozial-akzeptierte Verhaltensweisen haben sie nicht ausreichend erlernt.
Buchempfehlung:
Gottfried Fischer, Annika Klein, Alice Orth und Christiane Eichenberg: Vom Opfer zum Täter.Traumafokussiertes Profiling in der Kriminalpsychologie. Asanger Verlag, 2. Auflage 2013, 200 S., 29,50 Euro. (Eine Buchbesprechung)
„Was der Bauer nicht kennt…“
Unser größter Angstkatalysator ist meist unsere eigene Unwissenheit. Das, was wir nicht verstehen, können wir nicht einschätzen und somit auch nicht vorhersehen oder kontrollieren. So suchen wir uns ständig Erklärungsmodelle, um diese Ohnmacht zu umgehen. Sozialpsychologisch betrachtet, machen Attributionen wie „Perverser“ oder „Abartige“ total Sinn. Wir sagen damit „du bist nicht wie wir“, schaffen das „Monster“ anschließend von uns weg und können damit unsere kleine, heile Welt wieder in Ordnung bringen. Immerhin leben wir in Deutschland und da wird Ordnung groß geschrieben.
Buchempfehlung:
Nalan Saimeh: Ich bring Dich um! Hass und Gewalt in unserer Gesellschaft. Ecowin Verlag 2018, 291 Seiten, 15,99 Euro. (Eine Buchbesprechung)
Depressionen haben sich mittlerweile als gesellschaftstauglich erwiesen. Das Vorhandensein so mancher Psychose oder Neurose wird anerkannt – wie der oder die Betroffene damit umgeht, verstehen wir meist trotzdem nicht. Als „Bewältigung“ erkennen wir es dann an, wenn Betroffene sich etwas Gutes tun. In den Park gehen, ein Bad nehmen oder Sport treiben. Menschen, die diese Wege in ihrem Alltag kultiviert haben, können sich glücklich schätzen, weil sie damit als „vollwertige Menschen“ unserer Gesellschaft akzeptiert werden.
Diejenigen, die keine entsprechenden Vorbilder oder Lehrmeister:innen hatten, oder Menschen, die sie als eben solche betrachteten, haben Pech gehabt. Wir sehen hinter ihren Verhaltensweisen nur einen gegen uns gerichteten Angriff, einen Systemsprenger – und reagieren mit Strafe als Selbsterhaltungsakt.
Exkurs: Nimmerland
Viele haben schonmal von Peter Pan gehört oder das Buch gelesen. Der Autor James Matthew Barrie hat in seinen Geschichten das Nimmerland erschaffen, einen Ort, in dem Peter Pan junge Knaben aufnimmt, die dort ihrer Realität entfliehen. Peter ersetzt sie ihnen durch eine neue, in Unschuld und Sorglosigkeit. Eine Scheinrealität, in der echte Gefahren und Leid nicht existieren. Sie lernen Wendy kennen, die sich mütterlich um sie sorgt und sie haben Peter, als Anführer, der ihnen Abenteuer und das Ausleben innerster, auch gewalttätiger, Träume ermöglicht. Nach einer Weile vergessen sie alles, was ihnen einst wichtig erschien.
Ihre Scheinwelt und „Ruhe“ wird bald gestört und sie müssen sich gegen Captain Hook und ein verschlingendes Krokodil bewähren. Nach siegreichen Kämpfen verlassen die „verlorenen Jungs“ schließlich das Nimmerland und kehren nach London zurück, wo Mr. Darling sie adoptiert. Ihnen ein geordnetes Leben bietet. Die Chance gibt, erwachsen zu werden. Nur Peter bleibt zurück und ewig Kind. Bis sich alles, was ihm lieb ist, um ihn herum verändert und er zu fliegen verlernt. Seine Fee Glöckchen, sein Hoffnungsschimmer und Wegweiser, stirbt.
Buchempfehlung:
James Matthew Barrie: Peter Pan. Coppenrath Verlag 2017, 256 Seiten, 32,00 Euro.
Perspektivwechsel: Auftrag Resozialisierung
Das Rechtssystem erscheint zunächst paradox. Erst werden Menschen für ihre Taten verfolgt und an einem abgeriegelten Ort von uns entfernt, damit wir und sie anschließend sicher und nach unseren Regeln leben können. Während wir uns in der gewonnenen „Freiheit“ einrichten, müssen sich die Patient:innen, nachdem ihr „Nimmerland“ seinen Schein verloren hat, im Maßregelvollzug ihren Taten und Ängsten stellen.
Verleugnete Erlebnisse, unerfüllte (oft kindliche) Bedürfnisse, Trauer und Defizite werden in der Therapie aufgearbeitet und vorhandene Ressourcen herausgefiltert und gestärkt. Zudem benötigt manch eine:r medikamentöse Unterstützung, z.B. bei wiederkehrenden psychotischen Episoden. Idealerweise erlernen Patient:innen konstruktive Bewältigungsstrategien und entwickeln realistische Zukunftsperspektiven, mit und ohne weitere Unterstützung, mit denen sie sich stabil in unsere Gesellschaft integrieren können. Umgangsweisen, Vorstellungen und Ideen, mit denen sie ein selbstbestimmtes und erfülltes Leben führen.
Die mächtigste Grenze setzen wir selbst
Nach einem positiven Behandlungsverlauf und dem Ausschluss von ihnen ausgehender Gefährlichkeit durch Justiz und psychiatrisches Fachpersonal, werden die Patient:innen in die Realität entlassen. Die Barrieren haben sie meist jedoch noch lange nicht überwunden. Nachdem sie den Sicherheitszäunen der Kliniken den Rücken zugedreht haben, stehen viele vor einer noch viel stärkeren Wand – und das sind immer noch die Stigmata und Vorurteile in unseren Köpfen. Denn wir haben nur bis zur Fassade geschaut.
Der Maßregelvollzug des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe schreibt dazu: „Die Rehabilitation von forensischen Patienten ist nur mit der Gesellschaft und nicht gegen sie möglich.“ Was können wir also tun? Wir sollten uns ein Beispiel nehmen. Uns, ebenso wie die „verlorenen Jungs“ (und „Mädels“), unseren Ängsten stellen und etwas gegen unsere Unwissenheit tun. Unsere Ängste durch gegenseitigen Respekt ersetzen. Die „Mauern“ öffnen. Wir können uns informieren, auseinandersetzen, weiterentwickeln, neue Chancen und Möglichkeiten bieten. Wir sollten ein bisschen wie Mr. Darling sein, der die „verlorenen Jungs“ willkommen heißt. Nicht gleich alle adoptieren, jedoch als Familienmitglieder, Nachbar:innen, Freund:innen oder Kund:innen an der Kasse annehmen und akzeptieren. Den „Jungs“ (und Mädels) keinen erneuten Grund geben ins „Nimmerland“ zu fliehen. Dafür, dass diese Menschen mit und an ihrem Erleben und Verhalten gearbeitet haben, um uns und sich wieder „Freiheit“ zu ermöglichen, ihnen mindestens ein Stück davon zurückgeben. Als verbundenes System in gemeinsamer Ordnung leben.
Lektüreempfehlung
„Die Forensik in der Gemeinde verankern. Ein Gespräch mit Friedhelm Schmidt-Quernheim über die Entwicklung des „ungeliebten ›Kellerkindes‹ der Reformpsychiatrie“ auf dem Weg zum anerkannten Akteur in der Gemeindespsychiatrie. In: Soziale Psychiatrie 01/2016, S. 31–36. (PDF)
Weitere Informationen
Wer sich über Hintergründe und Hilfen zum Umgang mit straffällig gewordenen Menschen im Maßregelvollzug bzw. der Forensik informieren möchte, schaut z. B. hier:
- Landschaftsverband Westfalen Lippe zum Thema Forensik: Maßregelvollzug – was ist das?
- Wissen rund um das Thema Maßregelvollzug
- Fachausschuss Forensik der Deutschen Gesellschaft für Soziale Psychiatrie (DGSP) – Das zentrale Informationsportal für den Maßregelvollzug
- BApK: „Wo Angehörige die Hilfe finden, die sie brauchen.“
- Olaf Tarmas (DIE ZEIT Nr. 27/2012): Von Missbrauch bis Mord. Den Straftäter und seine Tat begreifen – Das gehört zur Arbeit von forensischen Psychiatern
- Nico Pointner (Ärztezeitung am 26.12.2019): Maßregelvollzug – mehr Klinik als Knast
Bild: Pixabay
[1] Quelle: Nico Pointner (Ärztezeitung am 26.12.2019): Maßregelvollzug – mehr Klinik als Knast
Smilla lacht. Vor allem auf Arbeit, weil die Spaß macht. Als Ergotherapeutin stellt sie gern die Perspektive auf den Kopf oder Fragen, die noch keiner ausgesprochen hat. Sie trägt das Herz auf der Zunge und hütet das Chaos, Tag für Tag. Vor allem das eigene. Das landet dann hin und wieder auf Papier. Oder zur Erinnerung, dass „anders sein“ auch gut sein kann, eben hier.Was anders ist? Das weiß man nicht. So einiges und eigentlich nichts. Was gibt’s noch zu wissen? Smilla mag gern bahnfahren und beobachten. Außerdem immer wieder Harry Potter gucken. Sie steht auf Musik, backen und Popcorn essen. In ihrem Bett liegen zu viele Kissen. Smilla philosophiert über Gott und die Welt. Reimen tut sie manchmal, wenn‘s ihr gefällt. Zuletzt noch zu erwähnen: Eines Tages will sie nach England ziehen.
Interessant, dass Menschen, vermindert schuldfähig bis schuldunfähig angesehen werden, im Maßregelvollzug untergebracht werden. Wie viele solcher Unterbringungen gibt es denn im Jahr? Mein Onkel ist Rechtsanwalt für Strafrecht, ich werde ihm diese Frage auch stellen.